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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.
Allen Vertragsabschlüssen, seien diese Lieferungen, Reparaturen oder sonstige Leistungen einschließlich Beratungsdienstleistungen und technischer Service, liegen die
nachfolgenden Verkaufsbedingungen der Deutschen Handelsgesellschaft zugrunde. Ausgenomen von dieser Voraussetzung sind sämtliche Vertragsabschlüsse mit den Vertriebsorganisationen der Deutschen Handelsgesellschaft oder Bestellvorgänge innerhalb des elektronischen Distributionssystems des kleinen Kolonialwarenladens. Alle Abschlüsse werden durch geschäftstüchtige Personen getätigt.
2.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers oder der Bestellerin die Lieferung an den Besteller oder die Bestellerin vorbehaltlos ausführen bzw. in eine von dritter Seite durchgeführte Ausführung einwilligen.
3.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller oder der Bestellerin zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag sowie in sämtlichen sich darauf beziehenden zusätzlichen oder erweiterten Klauseln schriftlich niederzulegen. Das gilt
auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
4.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG. Gegenüber Händlern oder Vertragspartnern im Sinn des Akzeptanzbeschlusses der Deutschen Handelsgesellschaft in der Fassung IV.5 sind die erweiterten Bedingungen gültig, die auf den Ergänzungsvereinbarungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen.
5.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller oder der Bestellerin, auch dann, wenn ein Vertragsverhältnis nicht ausdrücklich oder nur nach Absprache mit den Handelspartnern besteht.
§2 Angebot - Preise - Zahlungsbedingungen
1.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses
innerhalb von 4 Wochen annehmen. Ist die Bestellung aufgrund weiterer Klauseln im Sinne des Beschlusses für Vertragsverhandlungen als eine Geschäftsaufnahme mit weiter reichender Ausübung der Angebotsrücknahme verbunden, verlängert sich die genannte Frist auf 5 Monate.
2.
Alle Angebote sind freibleibend.
3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
"ab Werk", einschließlich Verpackung; diese wird nicht gesondert in Rechnung
gestellt.
4.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.
Sollte in Einzelfällen nicht der Endkundenpreis (inkl. MwSt.) angegeben sein, so wird darauf hingewiesen. Der Besteller bzw. die Bestellerin verpflichtet sich, Einkünfte, die direkt oder indirekt durch die Angebotsannahme im Bezug auf die Produkte des kleinen Kolonialwarenladens zustande gekommen sind, bei den Steuerbehörden anzumelden.
5.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
6.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne
Abzug) innerhalb von 7 Monaten ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller oder die Bestellerin in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller bzw. die Bestellerin ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, das uns als Folge des Zahlungsverzuges
kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller oder der Bestellerin nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Gegenanspürche, die auf der Inanspruchnahme unberechtigter und von der Deutschen Handelsgesellschaft nicht beauftragter Dienstleistungen beruhen, werden von uns in keiner Weise anerkannt.
8.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur
zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Sie
gelten erst mit Einlösung der Zahlung. Optionen auf den Bezug von Rabatten oder anderweitigen Vergünstigungen verfallen am Tag vor der Einlösung.
9.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld -ohne Rücksicht auf die
Fälligkeit etwaiger Wechsel- sofort zur Zahlung fällig, wenn
a. der Auftraggeber, der nicht als Kaufmann in das
Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder
teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens
1/10 des Kaufpreises beträgt; oder wenn durch die Berücksichtigung von weiteren Bestellvorgängen mindestens 25% der ausstehenden Rechnungssumme auf eine Dauer von bis zu 6 Monaten durch mindere Beträge getilgt werden könnten.
b. der Auftraggeber, der als Kaufmann in das
Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine
Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens beantragt ist. In einem solchen Fall ist die Deutsche Handelsgesellschaft berechtigt, die Verfügung über bestellte Waren rechtmäßig durch die Vergütung von Ansprüchen aus der Konkursmasse zu veranlassen.
10.
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers oder der Bestellerin nach Vertragsabschluß dergestalt,
daß eine Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Vertrag gefährdet erscheint, haben wir
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Besteller bzw. die Besteller leistet innerhalb
angemessener Frist ausreichende Sicherheit oder volle Vorauszahlung.
11.
Die Lieferzeit soll in der Regel eine Frist von 6 Monaten nach erfolgter Zahlungseingangsbestätigung nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann es zu längeren Lieferfristen kommen. Der Besteller wird in diesem Fall auf die Fristverlängerung hingewiesen.
12.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, der
Leistungsbeschreibung durch die Informationsangebote des kleinen Kolonialwarenladens sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im
Vertrag. Als Vertrag gelten die ausgegebenen Daten des Online-Bestellsystems in Zusammenhang mit der Bestellvorgangsnummer, der getätigten Überweisung sowie den vorliegenden Geschäftsbedingungen.
13.
Wer Produkte des kleinen Kolonialwarenladens verfälscht oder nachmacht oder nachgemachte oder verfälschte Produkte sich verschafft oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsentzug nicht unter zwei Jahren bestraft, sofern die Anwälte der Deutschen Handelsgesellschaft dies bei Gericht durchsetzen können. Die Herstellung der Produkte durch den Besteller oder die Bestellerin erfolgt auf eigene Veranlassung. Der kleine Kolonialwarenladen ist berechtigt, die Vergütung dieser und weiterer Maßnahmen zur Verrechnung auf die Gesamtbestellsumme anzurechnen. Dabei fallen jeweils Zinsen in der doppelten Höhe aller Einziehungs- und Diskontspesen zu dem Zinssatz an, der zur Zeit des Bestellvorganges Gültigkeit hatte.
14.
Unserer Preisgestaltung liegt ein rationelles Inkasso zugrunde, daher erfolgt die Zahlung
des Kunden per Präventivüberweisung. Für Zahlungen, die NICHT per Präventivüberweisung durchgeführt werden, wird aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Aufwandspauschale von EUR 7.000,- erhoben. Für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR -,30 neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Sollte in Einzelfällen eine andere Zahlungsart als die Präventivüberweisung als Grundlage
vereinbart worden sein, so wird keine Aufwandspauschale erhoben, sofern die Vereinbarung nachweislich und unwiderruflich von der Vertriebsorganisation der Deutschen Handelsgesellschaft oder ihrer Vertriebspartner autorisiert wurde.
15.
Die Deutsche Handelsgesellschaft behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und
Verbesserungen vorzunehmen. Das gilt insbesondere für die Produkte "Scheiße im Einmachglas", "Mörtel" sowie für die Produktgruppe "Tiere". Die Deutsche Handelsgesellschaft ist ferner berechtigt, die Leistungen zu
verringern.
16.
Die Deutsche Handelsgesellschaft behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor,
die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen
Preisentwicklung kooperierender Versanddienstleister abhängig sind. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Besteller oder die Bestellerin mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden. Für den Fall, daß die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu verlangen.
17.
Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische
Supportleistungen in Anspruch, so werden sie gemäß gültiger Preisliste berechnet und durch unabhängige Inkassogesellschaften eingezogen. Supportleistungen sind jederzeit widerrufbar. Eine Garantie auf geschäftliche Vorteile für den Besteller oder die Bestellerin wird vom kleinen Kolonialwarenladen nicht gegeben.
§ 3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gleichwertige Regelung zu ersetzen. Werden mehrere Klauseln durch die Erweiterung, inhaltliche Umgestaltung oder Aufhebung der zur Zeit gültigen Bestimmungen ganz oder in Teilen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der vertraglichen Verpflichtungen innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen dem kleinen Kolonialwarenladen und dem Besteller oder der Bestellerin davon unberührt.
Die Deutsche Handelsgesellschaft ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu
übertragen, soweit sich die Deutsche Handelsgesellschaft für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt. Erfüllungsort und Gerichtsstand werden durch die Erweiterungsklausel der Zusatzbestimmung des Akzeptanzbeschlusses der Deutschen Handelsgesellschaft in der Fassung IV.5 festgelegt, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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